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Die Gleichstellung unehelicher Kinder führt in Erbengemeinschaften noch immer zu Überraschungen

Der Tod der Eltern oder Großeltern kann neben der Trauer auch einige Überraschungen aus der Vergangenheit mit sich bringen. Dazu gehören auch Geschwister, die bisher unbekannt waren. Hierbei handelt es sich überdurchschnittlich oft um uneheliche Kinder. Die Gleichstellung aller Kinder eines Erblassers ist schon seit längerem im Gesetz festgehalten worden. Dennoch weigern sich viele eheliche Nachkommen auch heute noch uneheliche Kinder als einen Teil der Erbengemeinschaft zu akzeptieren. Sowohl von Seiten der ehelichen Kinder als auch unehelicher Kinder gilt es nach dem Tod des gemeinsamen Elternteils weitere Schritte einzuleiten, um einen Erbschein in den Händen halten zu können. Zu empfehlen ist die Erstberatung bei einem in Erbrecht spezialisierten Anwalt, um eine rechtliche Einordnung der Situation zu erhalten.

Mithilfe eines Anwalts lässt sich die Situation ohne zwischenmenschliche Spannungen klären

Ist zwischen Halbgeschwistern keine Beziehung vorhanden, können Streitigkeiten um das Erbe leicht aus der Hand geraten. Bevor Anzeigen und schwere Konflikte folgen, ist es einfacher einen Anwalt zu beauftragen, der die eigenen Interessen vertritt. Das ist auch zu empfehlen, wenn die Vaterschaft zunächst durch ein Abstammungsgutachten festgestellt werden muss. Der Rechtsbeistand übernimmt die Kommunikation mit den übrigen Erben und hilft die Zeit bis zur Klärung der Lage die vorhandenen Konflikte nicht eskalieren zu lassen. Mithilfe des Anwalts fällt es auch leichter schneller auf berechtigte Ansprüche einzugehen, sodass das Erbe nicht von einem langen Rechtsstreit verbraucht wird.

In Berlin bieten erfahrene Fachanwälte für Erbrecht ihre Hilfe an

Menschen mit Wohnsitz in der Hauptstadt Berlin, haben auch in Hinblick auf die Beauftragung eines Anwalts für Erbrecht in Berlin keine Probleme mit einem Experten auf diesem Gebiet in Kontakt zu kommen. In Berlin haben Erben daher die beste Chance eine fachkundige Einschätzung zu erhalten und die Ansprüche auf den Erbanteil oder den Pflichtteil zu erhalten. Sich von nicht gesprächsbereiten ehelichen Kindern in Bockshorn jagen zu lassen, ist somit die denkbar schlechteste Option, da das Gesetz klar auf Seiten der unehelichen Kinder ist.