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Bildungsministerin Annette Schavan verliert Doktortitel

Uni Düsseldorf entzieht Bildungsministerin Schavan nach 32 Jahren den Doktorgrad. Die Betroffene kündigt daraufhin an, alle verfügbaren juristischen Mittel einzusetzen, um die Entziehung des Doktortitels rückgängig zu machen.

Die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf hat der deutschen Bildungsministerin Annette Schavan den Doktortitel entzogen.

Dies ist das Ergebnis einer monatelangen Prüfung. Der zuständige Promotionsausschuss stimmte mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Aberkennung des Doktorgrads. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Annette Schavan Doktorarbeit „systematisch und vorsätzlich“ plagiiert habe. Die Ministerin hatte dahingegen in den letzten Monaten ausschließlich Flüchtigkeitsfehler eingestanden. In ersten Stellungnahmen befürworteten Vertreter der CDU einen Verbleib der Ministerin im Amt. Bundeskanzlerin Merkel sprach ihrer Bildungsministerin sogar ihr „vollstes Vertrauen“ aus. Allerdings hatte Angela Merkel diese Aussage auch bei Verteidigungsminister Theodor zu Guttenberg verwendet, kurz bevor dieser von seinem Amt zurücktreten musste.

Weil Annette Schavan eine so genannte grundständige Promotion durchlaufen hat, war der Doktortitel ihr einziger akademischer Grad.

Das hat nun zur Folge, dass die deutsche Bildungsministerin ohne Abschluss ist. Problematischer dürfte aber sein, dass Frau Schavan vom Promotionsausschuss der Uni Düsseldorf Absicht unterstellt wird. Dieser Vorwurf ist so schwerwiegend, dass ein Verbleib der Ministerin im Amt kaum möglich erscheint. Auch der Rückhalt in den eigenen Reihen dürfte schnell schwinden. In der CSU betrachten viele die Affäre Schavan ohnehin mit heimlicher Schadenfreude. Schließlich war es die Bildungsministerin, die sich in der Affäre Guttenberg als erstes Regierungsmitglied öffentlich vom damaligen Verteidigungsminister distanziert hatte.

Verräterisch ist auch die Begründung,

mit der die Anwälte der Ministerin öffentlich eine Klage rechtfertigen. Angegriffen wird das Verfahren, das angeblich fehlerhaft gewesen sei. Dahingegen zweifeln anscheinend nicht einmal die Anwälte der Betroffenen die Plagiate an. Auch die Argumentation, dass vor 32 Jahren andere Zitierregeln üblich gewesen seien, konnte durch Originaldokumente der Uni Düsseldorf längst entkräftet werden. Die einzige Chance, den Doktortitel zu behalten, besteht wahrscheinlich darin, dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Aberkennung aufgrund von Verjährung widerruft. Aber auch das ist zweifelhaft, denn im Gesetz ist vorgesehen, dass bei neuen Erkenntnissen die Verjährungsfrist von 30 Jahren automatisch verlängert wird. Es bleibt abzuwarten, wie lange sich Annette Schavan noch als Ministerin halten kann.

Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/10916/