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Die Aufgabe des Liquidators erfordert auch menschliches Feingefühl

Den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH auch zum Liquidator zu ernennen ist oftmals die logische, aber nicht immer auch die beste Wahl. Im Rahmen der Liquidation gilt es auch auf einem schmalen Grat zu wandern, da mit den Erlösen der Verkäufe sowohl die Gläubiger zufriedengestellt werden müssen als auch ein möglichst hoher Restbetrag erzielt werden soll. Hat sich der Geschäftsführer im Umgang mit ungeduldigen Gläubigern bereits im Ton vergriffen, kann es von Vorteil sein einen Dritten, wie zum Beispiel einen langjährigen Mitarbeiter oder auch einen professionellen Liquidator mit dieser schwierigen Aufgaben zu vertrauen. Unter bestimmten Konstellationen kann ein ernannter Liquidator auch von Rechtswegen abgelehnt werden. Häufige Gründe hierfür sind zum Beispiel Vorstrafen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Hier wird vermutet, dass der Erlös verschleiert werden könnte, um die Gläubiger dadurch zu einem Vergleich zu zwingen. Für diese Fälle ist es sinnvoll schnell einen weiteren Kandidaten anzugeben, bevor gerichtlich ein Liquidator festgelegt werden muss.

Mit Verhandlungsgeschick ist nach der Liquidation der Ruf nicht ruiniert

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Übernimmt ein Gesellschafter die Rolle des Liquidators, ist es sehr wichtig weiterhin seriös aufzutreten und keine verbrannten Brücken zu hinterlassen. In vielen Branchen begleitet Menschen ein schlechter Ruf auch in andere Bundesländer oder sogar die Grenzen Deutschlands hinaus. Da durch den Verkauf des Firmeneigentums die Liquidatoren nicht mit leeren Händen kommen, besteht bei einer Liquidation immer die Basis für sachliche Gespräche und eine faire Verhandlungsführung für Vergleiche. Wer diese Art von Verhandlungen zum ersten Mal im Leben führt, sollte nicht auf Hilfe durch einen professionellen Berater verzichten. Das führt schneller zu einvernehmlichen Ergebnissen und trägt zudem dazu bei die eigene Reputation auch in Zukunft nur mit positiven Eigenschaften nach außen zu tragen.