Gewerbe & Büro

Das deutsche Recht bewertet die Haftung deutlich anders als es der eigenen Auffassung entspricht

Viele Betroffene nehmen es schlicht als einen Schock wahr für die Insolvenz einer GmbH dennoch persönlich zur Kasse gebeten zu werden. Das passiert immer dann, wenn getroffene Entscheidungen dem Unternehmen in direkter Linie geschadet haben. Die zu späte Beantragung der Insolvenz ist ein klassisches Beispiel hierfür. Liegt eine Insolvenzverschleppung vor, stellt jedes abgeschlossene Geschäft wie zum Beispiel die Bestellung von Materialien ein eigenes Delikt dar. Bleiben die Zahlungen wie zu erwarten ist aus, wird dieser Anfangsverdacht sogar noch bestätigt. Ab diesem Punkt ist es daher nicht mehr ungewöhnlich selbst für diesen Schaden aufzukommen. Aus der vermeintlichen Gewissheit heraus die Forderungen der Gläubiger nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen in die Insolvenz zu gehen, haben bereits viele Geschäftsführer für deutlich länger als nur sieben Jahren bitter bereut. Wer noch zögert Insolvenz zu beantragen, sollte dem eigenen Bauchgefühl vertrauen und Alternativen wie den Verkauf des Unternehmens ins Auge fassen. Dieses ist eine vollkommen legale Alternative zur Insolvenz oder der Liquidation und minimiert die Haftungsrisiken des Geschäftsführers vielfach auf 0.

Die neuen Geschäftsführer machen sich nach einem Kauf unverzüglich an die Arbeit

stux / Pixabay

Die Zeit spielt bei einem Kauf oftmals eine wichtige Rolle. Da sich in der Regel nur ein sehr kleiner Personenkreis für den Kauf eines überschuldeten Unternehmens interessiert, ist es wichtig schnell mit diesen Personen in Kontakt zu kommen. In der Wirtschaft bezeichnen sich diese Unternehmen oftmals selbst als Firmenbestatter. Allein von diesem Begriff sollte sich jedoch kein Geschäftsführer abhalten lassen Kontakt aufzunehmen. Hinter diesem Begriff verbergen sich zum Großteil seriöse Anbieter, welche dank ihres Fachwissens rund um die Abwicklung überschuldeter Unternehmen, eine Marktlücke geschlossen haben. Erste Anzeichen für einen seriösen Käufer ist neben einem persönlichen Beratungsgespräch auch die Prüfung der Unterlagen. Dies ist üblich, da natürlich auch der Käufer abschätzen muss, worauf sich dieser einlässt. Danach unterbreitet der potenzielle Käufer ein Angebot und erklärt auf Wunsch detailliert, wie sich dieses zusammensetzt. Darauf folgt eine Verhandlungsphase, in welcher die einzelnen Punkte des Kaufvertrags genau festgelegt werden. Hierbei werden die zu übernehmenden Verträge wie Kredite, Versicherungen oder Leasingverpflichtungen ebenfalls aufgeführt, sodass Klarheiten bei beiden Parteien über den Umfang des Kaufs besteht. Werden sich beide Parteien in allen Punkten einig ist es an der Zeit einen Notartermin zu vereinbaren. Notariell beglaubigt sind beide Parteien auf der sicheren Seite und der alte Geschäftsführer kann sich sofort neuen Aufgaben widmen, während die neuen Besitzer mit Hochdruck daran arbeiten das Unternehmen abzuwickeln oder auch die Investitionen zu neuem Leben zu verhelfen.